Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bezahlung.
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen von Safety4U kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder online erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang bei Safety4U als verbindlich. Für jede Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung und entsprechende Zahlungsaufforderung. Die Höhe der Teilnehmergebühr ergibt sich aus den aufgeführten Programmen bzw. aus der schriftlichen Bestätigung. Die Zahlung der Teilnehmergebühr ist innerhalb einer Woche fällig. Nach Ablauf des Zahlungszeitraums besteht kein Anspruch auf den gebuchten Trainingstermin und Safety4U hat das Recht, ihrerseits die Leistung zu verweigern. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten erforderlich.

2. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist sich bewusst, dass er/sie sich mit der Inbetriebnahme seines/ihres oder eines anderen Fahrzeugs, in eine nur durch ihn/ihr selbst abzuwendende Gefahrensituation bringen kann, bei der er/sie selbst bzw. Dritte mit Leib oder Leben bedroht sind. Dieses Restrisiko ist gegeben und kann nur umgangen werden, wenn man nicht fährt. D. h. das die Teilnahme bei sämtlichen Trainings auf eigene Gefahr stattfindet. Eine Versicherung für diese Art der Sicherheitstrainings wird nicht angeboten. Die Haftung von Safety4U, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher Schäden insbesondere an den Sachen der Teilnehmer wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Safety4U jedoch nur, soweit diese durch Safety4U, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Haftung für das Gelände:
Safety4U und die Platzbetreiber bzw. -eigentümer (Autohof/Betriebshof Vechta/Fliegerhorst Diepholz/Fliegerhorst Ahlhorn/Grünfläche Vechta/ATP Papenburg) übernehmen keine Gewähr für den Zustand des Trainingsgeländes.

3. Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss zum Straßenverkehr zugelassen, ordnungsgemäß versichert und in verkehrssicherem Zustand sein.
Für das Motorradsicherheitstraining:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, komplette Schutzkleidung (Helm, Motorradkombi oder Motorradjacke und -hose, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel) zu tragen.
Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer keinerlei Alkohol, Medikamente oder sonstige Stoffe, die geeignet sind die Fahrtüchtigkeit während der Veranstaltung zu beeinträchtigen, einzunehmen.
Die Anweisungen der Moderatoren sind zu befolgen. Bei groben Verstößen gegen die Anweisungen des Moderators kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sollten während der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so erklären sich die Teilnehmer mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.
Zu beachtende Vorschriften:
Auf dem gesamten Gelände des Veranstaltungsortes gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs- und Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO /FZV). Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten.

4. Änderungen oder Absagen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Veranstaltungen können bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (diese sind dem jeweiligen Programm zu entnehmen) spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter abgesagt werden. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder andere Änderungen vorzunehmen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dieses notwendig machen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
a) Bei Absagen bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro einbehalten. Bei Absagen innerhalb von drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Euro.
Bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung berechnen wir die volle Teilnehmergebühr.
b) Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch eine andere Person ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn begründete Interessen der Teilnahme entgegenstehen.

6. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vechta.

7. Erklärung
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin bestätigt durch seine/ihre Unterschrift auf der Anmeldung, bzw. mit Anklicken des entsprechenden Kästchens auf dem Online-Formular, das er/sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie anerkennt. Mit Eingang der Anmeldung und Bestätigung der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen wirksam.